![]() | 28. Juli 2009 eine wichtige Frage -zu Schwangerschaft bzw ganz viele Fragen.... Ab wann muss ich meinen Arbeitgeben von meiner Schwangerschaft unterrichten? Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber? Welche Rechte hab ich? Bitte ganz viele Infos rund um das Thema Danke LG Ute |
![]() | 28. Juli 2009 Wärst Du damit nicht besser in der "Recht- Gruppe" aufgehoben ? |
![]() | 28. Juli 2009 melden solltest du deine Schwangerschaft sobald du davon weisst. Was für Rechte du hast und welche Pflichten dein Arbeitgeber, mei da gibts so vieles, da müsst ich erst selbst nochmal genau nachlesen. |
![]() | 28. Juli 2009 vllt aber ich wusste ja gar nicht das es die gibt geschweige denn das ich drin wäre, aber schlussendlich bezieht sich ja die Frage auch auf Medizinisches, da so weit ich mich entsinne es irgendwelche Regelungen zum Thema Injektionen gibt und sicherlich noch weiteres zum Infektionsschutz oder Umgang mit Fäkalien...was weiss denn ich, also schon berufbezogen.... |
![]() | 28. Juli 2009 ehrlich sofort...hab ich da nicht ein wenig zeit zu??? |
![]() | 28. Juli 2009 Mutterschutzgesetz Liebe Ute, erstmal: Meinen herzlichen Glückwunsch! Wann ist es denn soweit, dass ein neuer kleiner Mensch sein Landleben beginnt? Du solltest Dir einfach mal eine gedruckte Ausgabe des Mutterschutzgesetzes besorgen, da für manche Branchen unterschiedliche Regeln gelten. Gibt´s allerdings ganz einfach vom Bund zu bestellen oder liegt auch in Beratungsstellen aus. Deinen Arbeitgeber solltest du einerseits so bald wie möglich informieren, dass er auch die Regeln befolgen kann. Solltest Du noch in der Probezeit sein, kann es taktisch sinnvoll sein, noch zu warten. Je nach Größe des Unternehmens. Ansonsten hast Du nun Kündigungsschutz und darfst dich für Vorsorgen bei Hebamme (!!) oder Arzt freistellen lassen, ohne dass es zu Lohn - oder Gehaltseinbußen kommt. Ich hoffe, das hilft Dir erstmal. Dann mal fröhliche Übelkeit und Launenschwankungen! Betti |
![]() | 28. Juli 2009 Steht alles im Mutterschutzgesetz (MuSchuG) und muss an jedem Arbeitsplatz an dem Frauen beschäftigt sind einsehbar sein! "§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, so bald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben. " Wenn du also in den Genuß des Mutterschutzes kommen möchtest und weg von gefährdeten Arbeitsplätzen. Dazu zählen auch Tatigkeiten bei denen Kontakt zu potentiell infektiösem Material (Kanülen) oder zum Beispiel zu Gasen (Anästhesie) kommen möchtest, musst Du Deinen AG unverzüglich informieren. Solange er nichts weiß, kann er Dich nämlich nicht schützen LG |
![]() | 28. Juli 2009 Wann es soweit ist erfahr ich erst am Do genauer...geschätzt wirds April! Danke für deine Lieben Glückwünsche!!! Das mit der Probezeit ist das Prob deswegen die Frage und die Probezeit endet am 4.8. also nicht mehr lange... oder würde sich der Kündigungsschutz auch in die Probezeit erstrecken? Danke für den Tipp mit den Vorsorgen, dass wusste ich nicht, und das ist gut zu wissen!!! Momentan ist die Laune ja noch ganz oben und überschwänglich....mal sehn was noch kommt |
![]() | 28. Juli 2009 probezeit ..ist eben eine rechtliche grauzone auf diesem gebiet. wenn dein arbeitgeber behauptet, dich gekündigt zu haben, weil du nicht ins unternehmen passt, kann kein richter was tun. warte also ab. so bis mitte september und sag, dass du es auch erst seit kurzem sicher weißt. das wird schon. lg, betti |
![]() | 28. Juli 2009 hm....aber wenn er dann das Ärztliche Attest verlangt wird er sehen seit wann das bekannt ist |
![]() | 28. Juli 2009 auch... ...mediziner sind in der lage, solche atteste auch später auszustellen. wir unterliegen der schweigepflicht. rede also nur mit deinem arzt. frag ihn einfach, ob er dir im september dieses attest ausstellen kann, da du es dann deinem arbeitgeber sagen möchtest, aus sorge um die probezeit. er wird es verstehen und es gibt keine rechtlichen probleme, wenn er dir ein AKTUELLES attest ausstellt. lg, b. |
![]() | 28. Juli 2009 super danke für den Tipp |
![]() | 28. Juli 2009 "§ 9 Kündigungsverbot .... (3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form, und sie muß den zulässigen Kündigungsgrund angeben. " Ich bin kein Rechtsverdreher, aber ob sich das Dein AG antun will? Aber: "§ 10 Erhaltung von Rechten .... (2) Wird das Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 aufgelöst und wird die Frau innerhalb eines Jahres nach der Entbindung in ihrem bisherigen Betrieb wieder eingestellt, so gilt, soweit Rechte aus dem Arbeitsverhältnis von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit oder von der Dauer der Beschäftigungs- oder Dienstzeit abhängen, das Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen. Dies gilt nicht, wenn die Frau in der Zeit von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zur Wiedereinstellung bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war. " Heisst für mich: Wenn Du heute aus bekanntem Grund die Arbeit niederlegst, lebt die Probezeit bei Wiedereintritt in den Erwerb neu auf. Wenn die Probezeit am 4.8. endet, wird man das sicher vertreten können solange zu warten. Man muss sich der Sitaution auch erstmal bewusst werden |
![]() | 28. Juli 2009 Genau! So sehe ich das auch. Hab mich nur verworren ausgedrückt! |
![]() | 28. Juli 2009 Danke, ich wollte nur sichergehen das ich mit dem Warten nicht irgeneinen Unterlassungsbestand erfülle |