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Kontrakturprophylaxe im Pflegeheim

*******njoe Mann
611 Beiträge
Themenersteller 
Kontrakturprophylaxe im Pflegeheim
Liebes Fachpersonal,

immer wieder taucht in Altenheimen die Frage nach der ärztlichen Verordnung von Krankengymnastik zur Kontrakturprophylaxe bei bettlägerigen und hochgradig dementen Patienten auf. grundsätzlich steht ausser Zweifel dass die regelmässige Durchführung der Kontrakturprophylaxe durchaus medizinisch sinnvoll ist.

Wer ist Eurer Meinung nach für die regelmässige Durchführung der Kontraktrprophylaxe zuständig?

Falls von ärztlicher Seite Krankengymnastik verordnet werden soll, unter welchem Diagnoseschlüssel und wie lang?

*sonne*

Herr Marzipan
********e_86 Frau
99 Beiträge
Kontrakturenprophylaxe
Hallo!

Ich arbeite in einem Pflegeheim, wir haben die Anweisung bekommen keine aktive Prophylaxe durchzuführen. Die Begründung lieferte die Heimaufsicht und der MdK:
Das Pflegepersonal ist nicht ausreichend qualifiziert bzw. ausreichend ausgebildet um eine fachlich korrekte Kontrakturenprophylaxe (aktiv) durchzuführen.
Die aktive Kontrakturenprophylaxe wurde als aktives und gezieltes Durchbewegen von Gelenken bei immobilen oder kognitiv eingeschränkten Personen definiert. Dies bedeutet auch, dass ich z.B. bei schwer dementen Personen kein passives Durchbewegen von Gelenken durchführen darf, weil diese Personen die Extremitäten nicht mehr selbständig bewegen können und auch (meist) keine Äußerungen zu Schmerzen etc. machen können.
Wenn ich dies umgehen will kann ich dies nur durch eine aktivierende Pflege tun. Bedeutet ich lasse die Personen z.B. die Haare selbst kämmen, oder die Beine anheben um beim Anziehen zu helfen etc.
Sollten schon Kontraturen bestehen oder z.B. bei einem Parkinsonpatienten eine Kontraktur drohen weil es nicht behandelt wird / werden kann, so sollte eine KG rezeptiert werden zur Bewegungserhaltung/ -förderung. Den Diagnoseschlüssel kann ich dir allerdings nicht sagen, da achte ich nicht drauf. Aber es gibt Diagnoseschlüssel die eine Dauertherapie rechtfertigen (u.U. nach Genehmigung der Krankenkasse), diese Diagnoseschlüssel belasten dann wohl auch nicht das Budget der Praxis. (Bitte nochmal selbst recherchieren)
Wir im Team sind jedenfalls immer dankbar wenn der Doc ohne Aufstand die KG rezeptiert.

Liebe Grüße
Mad
****or Mann
319 Beiträge
Für eine reine Kontrakturen Prophylaxe ist meiner Meinung nach allein die Pflege zuständig. Und zwar sowohl die Kranken- als auch die Altenpflege.
Soll die Therapie darüber hinaus gehen (beispielsweise Frührehabilitation nach Unfall/OP), sind die Physiotherapeuten mit im Boot.
****or Mann
319 Beiträge
Der Beitrag von Mad_Ice schockiert mich ein wenig.
Den Eindruck, dass die Pflege für viele Aufgaben herangezogen wird, für die sie nicht ausreichend qualifiziert ist, habe ich schon lange.
Dass die Pflege aber nicht einmal zu einer Kontrakturenprophylaxe imstande sein soll und dies auch von der Leitung verboten sein soll, klingt für mich - vorsichtig ausgedrückt - sehr abenteuerlich.

Sollte das der Wahrheit entsprechen, so ist das ein Umstand, der absolut nicht tragbar ist.
Und das wäre ein weiteres Indiz dafür, dass die Pflegeausbildung in Deutschland mangelhaft ist.
Die Pflege gehört, wie auch die Medizin, an die Uni und nicht an eine Schule.
Schließlich hängen Gesundheit und Menschenleben auch maßgeblich von der Qualität der pflegerischen Ausbildung ab.
********e_86 Frau
99 Beiträge
Ich habe damals meine Ausbildung an der Uniklinik FR gemacht, wir mussten die Prophylaxe noch lernen. Die Altenpflegeausbildung, die ich an unseren Azubis mitbekomme, ist, gegenüber dem was ich lernen musste, geradezu lachhaft. Die Prophylaxen werden schon noch gelehrt, und das Pflegepersonal ist sehr wohl auch dazu imstande, jedoch ist die Kontrollinstanz (MdK und Heimaufsicht) der Meinung, dass wir dies nicht sind. Rechtlich wird es dann schwierig wenn was passiert. Demzufolge kann ich die Hausleitung sehr wohl verstehen. Wir sind ein sehr kleines Haus und ein perfektes Team (ich weiß das gibt es sehr selten) und mein Chef drückt bei vielem die Augen zu weil er uns vertraut. Aber bei einem so schwierigen Thema sind auch ihm die Hände leider gebunden. Wie gesagt, wir als Team sind dankbar für unsere Hausärzte die wirklich super sind und da kein Theater veranstalten (Ausnahmen bestätigen die Regel).
****or Mann
319 Beiträge
Rechtlich wird es schwierig, wenn etwas passiert.
Das ist korrekt. Allerdings ist das schon beim Entstehen von Kontrakturen so. Stichwort "Pflegefehler".
****ne Frau
8.415 Beiträge
Ich arbeite im häuslichen Bereich.
Wir lassen uns, auf unsere Kosten, von den KG's beim jeweiligen Patienten zeigen was dort gemacht wird und arbeiten dann entsprechend weiter.
Wobei auch ich noch sämtliche Prophylaxen gelernt habe.

Ich habe leider auch den Eindruck das die Ausbildung in der Pflege in den letzten Jahren arg nachgelassen hat.
Schade.
****yin Frau
15 Beiträge
Wir sind in unserer Einrichtung gerade mal wieder in der Vorbereitungsphase für den jährlichen Besuch des MDK.

Und würden wir nicht von der Pflege und auch Betreuung/Alltagsbegleitung aus Maßnahmen zur Kontrakturprophylaxe planen, wurd der MDK Rheinland uns auseinandernehmen…
Spannend, wie unterschiedlich da scheinbar die Erfahrungen sind.
*****aer Mann
2.737 Beiträge
Als ich noch ...
...lernte, es war in den 70gern, gehörte die aktive Kontrakturenprophylaxe noch zu fixen Bestandtei des Lehrplans in der Krankenpflege. Je pseudouniversitäerer die Ausbildung in der letzetn Zeit wurde, dest mehr verschwanden auch diese "Handwerklichen" Aspekte.
Heutre schmiert man die Haut am Fuß ein, je nach Verordnung und ist dazu verpflichtet, dieses auch korrekt zu dokumentieren. dass aber dabei auch poassive Bewegungstherapie ien selbstverständlichkeit sein kann, schient mir in der "moderne" Krankenpflege abhandengekommen zu sein.

JA, ein bisschen ein provokanter Beitrag, ich gebe es zu. Doch mich beschäftigt dieses Thema in eigener, passiver Erfahrung auch gerade sehr. Das Thema "Quo vadis Krankenpflege" ist aktueller als nie zu vor!
*******njoe Mann
611 Beiträge
Themenersteller 
provokante Krankenpflege
Tempora mutantur et nos in illis.....

Lieber Herrr Polybär, die Erfahrungen eines Krankenpflegers mit langjähriger Erfahrung in Ehren. Hier war gefragt nach ALTENHEIMEN und damit nach den Erfahrung von ALTENPFLEGER/INNEN oder anderen Menschen, die mit Bewohnern derartiger Einrichtungen zu tun haben. Die Provokation besteht somit allenfalls in der dezenten Themaverfehlung des Beitrages.

*sonne*

Herr Marzipan
*****aer Mann
2.737 Beiträge
Schade ...
... Lieber herr Marzipan, dass sie auch Ihr eigenes Posting nicht verstehen. Zum ersten mal, wo sie mich kritisieren wollen, sprechen sie von Altenpflegern, die bei uns in Österreich als Pflegehelfer bezeichnet werden.

*******njoe:
immer wieder taucht in Altenheimen die Frage nach der ärztlichen Verordnung von Krankengymnastik zur Kontrakturprophylaxe bei bettlägerigen und hochgradig dementen Patienten auf. grundsätzlich steht ausser Zweifel dass die regelmässige Durchführung der Kontrakturprophylaxe durchaus medizinisch sinnvoll ist.

Wer ist Eurer Meinung nach für die regelmässige Durchführung der Kontraktrprophylaxe zuständig?

****Ice:
Ich arbeite in einem Pflegeheim, wir haben die Anweisung bekommen keine aktive Prophylaxe durchzuführen. Die Begründung lieferte die Heimaufsicht und der MdK:
Das Pflegepersonal ist nicht ausreichend qualifiziert bzw. ausreichend ausgebildet um eine fachlich korrekte Kontrakturenprophylaxe (aktiv) durchzuführen.

Bei uns in Österreich arbeitet, weil es die gesetzliche Lage so fordert auch diplomiertes Pflegepersonal, auch am Krankenbett. Wenn sie schon ein Eingangsposting formulieren, lieber Herr Marzipan, dann tun sie es bitte überlegter und genauer. Wenn sie schreiben "taucht in Altenheimen die Frage auf" besagt das nicht, dass da nur Altenpfleger/Pflegehelfer gemeint sind. Hier ist klar zwieschen den Befugnissen zu unterscheiden.

Also bitte nicht obergescheit kritisieren, sondern von vorneherein genauer formulieren!!!
Also, die Sonne kann sich da Herr Marzipan schon ersparen!

meint der nicht "Herr" Polybäääär
Ich glaube, ich muss
da mal was zur Erklärung zwischen streuen bevor wir einen internationalen Zwischenfall riskieren. *haumichwech*
Hier in Deutschland ist es im Moment so, das sowohl das Altenpflege Examen sowie das der Krankenpflege gleichgestellt aber in der inhaltlichen Ausbildung unterscheide bestehen. Das soll aber irgendwann mal alles gleich sein.
Leider haben hier in Deutschland den Umstand das durch den MDK und anderen Institutionen. Dem Pflegepersonal nicht viel Achtung entgegen gebracht wird und die Herrschaften vom Grünen Tisch meinenüber was urteilen zu können, wovon..... na ja lassen wir das.
Ich für meine Person, erachte jede examinierte Pflegekraft dazu in der Lage und dazu auch Ausgebildet ist Prophylaxen durchzuführen, da sie schließlich Experten dafür sind. Es heißt ja auch Experten Standard und da steht so was drin.
Der oder Die Interessierte Leser/in mag mich bitte korrigieren wenn ich Falsch liege.
*knicks*
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