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Notkompetenz im Rettungsdienst

******bel Mann
4.448 Beiträge
Themenersteller 
Notkompetenz im Rettungsdienst
ARD Bericht über Rettungsassistenten

Interessanter Bericht über die Notkompetenz im Rettungsdienst

Die Notkompetenz ist ein 1992 von der Bundesärztekammer in einem Schreiben geprägter Begriff, welches empfiehlt, Rettungsassistenten explizit aufgeführte Maßnahmen, die eigentlich einem Arzt obliegen, im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes durchführen zu lassen. Dies darf jedoch nur geschehen,

wenn minder invasive Maßnahmen bereits gescheitert,
kein Arzt in absehbarer Zeit verfügbar ist,
die Maßnahme dringend erforderlich ist um Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten abzuwenden und[1]
der Rettungsassistent diese Maßnahmen erlernt hat und beherrscht.

Die Notkompetenz ist jedoch keine rechtliche Regelung, sondern eine in der Praxis oft verfolgte Empfehlung, die sich im Spannungsfeld zwischen „rechtfertigendem Notstand“ (§ 34 StGB) und diversen anderen Gesetzen (Arzneimittelgesetz, Strafgesetzbuch, Heilpraktikergesetz etc.) befindet. Nach der Empfehlung der Bundesärztekammer wird ausschließlich Rettungsassistenten die Notkompetenz zugeschrieben.



wie denk ihr darüber?
Schweres Thema
Einerseits finde ich es selber befremdlich, dass man nicht helfen darf obwohl man es könnte, aber man darf auch nicht übersehen, dass es auch Kolegen gibt, welche noch größere Höhenflüge bekämen wie sie eh schon haben.
Ich habe mich bisher immer nach meinem Gewissen gerichtet und auch bei den Ärzten bin ich damit nie angeckt, ich hoffe das dies so bleibt so lange ich noch im Rettungsdienst tätig bin, aber es ist einfach so der Job ist und bleibt der Undankbarste den es gibt. Jeder will das man schnell da ist und hilft aber keiner will den Beruf so richtig anerkennen, weder die Politiker, noch die Bevölkerung und ich denke da ist das wirklich Problem.
Aber um auch eine klare Meinung zu schreiben - bin ich nur dafür das eine klare eindeutige Regelung gemachtwird was ein RA darf und was nicht und zwar Bundeseinheitlich.
Selbst die BÄK...
...schreibt in ihrer Empfehlung Notkompetenz in " ".

Ich kann dazu nur sagen:
Entweder ich bin kompetent oder inkompetent, aber niemals NUR notkompetent. In der Praxis kenne ich den genannten Konflikt aus früheren Tagen.
Gott sei dank ist in meinem Arbeitskreis das Ganze aber eher zwischen Kollegen ein Geprächsthema, und bisher nie zwischen Ärzten und RD-Personal zum Konflikt geworden. Die freiwillige Institution des ärztlichen Leiters hilft deutlich, leider behindern aber andere Rechtssysteme das vorankommen des RettAssG zusätzlich. So stellt sich beispielsweise im ÖD die Frage nach höherer Bezahlung automatisch, da mehr Regelkompetenz mehr Verantwortung beinhaltet. Mehr Verantwortung MUSS im ÖD besser bezahlt werden. Daraus ergibt sich, dass beispielsweise die Möglichkeit der "internen Medikamentenzertifizierung" nicht umsetztbar ist, denn das hätte gleiche Berufsbezeichnung mit unterschiedlicher Verantwortung und demnach unterschiedlichen Gehältern zur Folge, die vor keinem Personalrat gerechtfertigt werden könnten, wenn ein "nichtzertifizierter RA" eine Klage anstreben würde.
Daraus ergibt sich ein neuer Konflikt zwischen HiOrgs, ÖD und privaten Anbietern, die unterschiedlichen Rechtssystemen, eigenem QM etc unterlegen sind und sich so noch mehr Steine auf dem Weg zur sogenannten Novellierung befinden.
Was allerdings deutlich ist, und das gibt dieser Bericht auch ziemlich unmissverständlich wieder: "STANDESRECHT" ist ebenfalls ein Problem. per definitionem sind Stände eigentlich in einer sich selbst als moderne Demokratie rühmenden Gesellschaft wie Europa indiskutabel...Nichts desto trotz liegt genau hier mit die Grundlage des NA/RA-Konflikts.
Ich würde mir da etwas mehr Bereitenaufklärung der Bevölkerung wünschen, denn was dem RA und damit dem RettAssG fehlt ist eine Lobby.
Für die meisten Menschen gibt es Sanitäter und Notärzte, nicht mehr und nicht weniger. Was wer auf welcher Grundlage darf ist vielen nicht bewußt und im Regelfall, um auf den besagten Konflikt zurück zu kommen, so wie er im Bericht auch thematisiert wird, ist es nicht der Patient der den RA anzeigt, sondern ein Arzt, der sich in seiner Kompetenz bedroht, bzw in seinem Stand nicht geachtet fühlt.
Gäbe man der Bevölkerung als Information, dass ein Arzt X Jahre studiert und danach in einmalig 80Std die Qualifikation "Notarzt" (Fachkundenachweis Rettungsdienst, ein Anwesendheitskurs OHNE Abschlussprüfung) erwirbt, während der RA sich jährlich mindestens 30Std fortbilden muss um überhaupt seine Berufsbezeichnung behalten zu dürfen, so würde das meiner Meinung nach schon einige zum Nachdenken bringen.

Hinzu kommt, dass, wenn ich meinen Arbeitsplatz als Beispiel anführen darf, ich pro 24h-Schicht etwa 14 Patienten und deren Krankheitsbilder sehe. Das ganze auf 10 Schichten gerechnet sind nach Adam Riesling 140 Patienten im Monat in der präklinischen Notfallsituation. Bei uns fahren die Notärzte im Schnitt 3 12h-Dienste im Monat und werden auch nicht zu allen Patienten mit entsendet. Wer von uns beiden hat denn da den Erfahrungsvorsprung?!

Wie bereits erwähnt, in unserem Kreis fallen desöffteren eher Sätze wie "ah, gut dass ihr da seit, jetzt hat wenigstens einer Ahnung hier" von den Notärzten. Diese freuen sich über den Erfahrungsschatz der RA und sind gerne bereit sich auf deren Meinung zu verlassen bzw. erachten sich selbst in ihrer Situation mitunter eher als rechtlicher Legitimator bereits durchgeführter Maßnahmen und Medikationen. Es ist also eher so, dass der NA erwartet, dass schon alles zeitkritische erledigt ist, und Rüffel verteilt sollte das nicht der Fall sein, als dass er sich in seinem Ego angekratzt fühlt, wenn jmd "höherqualifizierte Maßnahmen" ergriffen und damit auf seinem Garten Blumen gepflückt hat.

Mal davon abgesehen, dass Deutschland EUweit eines von ganz wenigen Ländern ist, dass sich in der Präklinik noch am Akademiker vor Ort und am liebsten in jeder Situation festhält.
****aza Mann
3.096 Beiträge
Üblicherweise wissen die RAs ja zum Glück, ob der ÄLRD oder der NA korinthenkackende Profilneurotiker sind, die Ihr Selbstbewußtsein davon abhängig machen, mehr zu dürfen als andere; oder ob man mit ihnen gut zusammenarbeiten kann.
Wenn man sich ein bißchen abspricht, was ok ist und was nicht, kommt man aus meiner Erfahrung gar nicht in den Konflikt. Wo kein Kläger, da kein Richter und die Patienten sind froh, wenn schnell geholfen wird.
Klar wäre eine korrekte Regelung wünschenswert, in der Praxis liegt Problemen mit der "Notkompetenz" aber meist was anderes zugrunde. Warum sollte es bei ordentlicher Versorgung, vielleicht sogar Lebensrettung Ärger geben? Da nutzt dann halt ein blöder Arzt diesen Hebel um einem blöden RA aufgrund bestehender Zwistigkeiten ans Bein zu pinkeln, da braucht ein ÄLRD das letzte Mittel um sich Respekt verschaffen zu wollen... oder es ist eben was schief gegangen - und in diesem Fall hat sich jeder zu verantworten. Egal ob RA oder NA, egal ob in Notkompetenz oder Routinemaßnahme.
Nach meiner Erfahrung gibt's immer welche, die's drauf haben und welche, denen ich nicht mal meinen Goldhamster anvertrauen würde. Bei RAs, wie auch bei NAs *zwinker*


Meine bisher einzig negative Erfahrung mit der Notkompetenz:
Pat bekommt nach kurzer Synkope ohne neurologische Defizite oder kardiologische Auffälligkeiten Nitrospray bei RR 175/70...
wer findet die zwei schweren Fehler, des RA ?
2Fehler?
Führ doch mal die Story bißl aus und definiere "Fehler". Je nachdem komme ich auf mehr oder weniger als 2 kritisch zu hinterfragende Punkte.
Für und Wider....
da wir in Deutschland nun mal ein "Volk von Scheinen" sind,
geht es hier, wie in vielen anderen Fällen auch" eher darum, was der RA darf... und erst viel später um das was er kann....
bei aller begleitenden Diskussion um den Persil-Schein durch den ärztlichen Leiter, ist und bleibt doch die sogenannte Notkompetenz ein juristisch nicht klar umrissener Begriff...
daher bewegen sich alle, die in dem Bereich tätig werden, nach wie vor in einer Grauzone, was ihre eigene Absicherung bei solchen Tätigkeiten angeht....
Viel schlimmer trifft die RA, weil gesetzlich eindeutig geregelt, die sogenannte "Begehung durch Unterlassung", geregelt im § 13 STGB... da sind wir in ganz anderen Dimensionen unterwegs als beispielsweise bei einem "relativ harmlosen" § 323c STGB mit seiner unterlassenen Hilfeleistung....
ich lasse mir lieber vorwerfen, mehr getan zu haben, als ich eigentlich durfte, als das ich mir die Begehung einer Straftat durch Unterlassung vorhalten lasse....
Die entsprechenden Voraussetzungen für ein solches Handeln habe ich extra außen vor gelassen, weil hier schon zur Genüge angerissen....
*****784 Paar
560 Beiträge
Ich kenne beide Seiten, die des RA und des NA, aus eigenen Erfahrungen. Der Begriff NOTKOMPETENZ müsste meines Erachtens nach abgeschafft werden und einige Tätigkeiten in die Regelkompetenz überfliessen, z.B. der i.v.Zugang.
Die endotracheale Intubation halte ich für RA im Zeitalter des Larynxtubus für veraltet. Sie ist zwar immernoch der sichere Goldstandart aber es gibt genügend verlässliche Studien die nachweisen, dass man im Jahr ca. 70-80 Intubationen haben muss, um einen einmal erlernten Kenntnisstand aufrechtzuerhalten, was für RA und auch einige NA schwierig werden würde. Ein Larynxtbus ist sicher und relativ einfach in der Handhabung und im Endergebnis insbesondere bei Reanimationen meines Erachtens der eb-Intubation überlegen (geringere No-Flow-Time).
Schwieriger wirds bei den Medikamenten, aber das wäre ein anderes abendfüllendes Thema...

Unabdingbar mit einer erweiterten Kompetenz, also erweiterten Rechten, müssten aber auf jeden Fall auch die Pflichten einhergehen (höhere Selbstverantwortung/haftung, Fortbildungen mit anständigen Prüfungen, Auffrischungen etc).
Interessante Meinung...
..., sehe ich aber zumindest für mich anders.
Sofern der RA die Pflicht hat seinem NA zu assistieren und gleichzeitig verpflichtet ist den Patienten vor Schaden zu schützen, so sehe ich den heutigen RA in der Pflicht in der RSI als Backup fungieren zu können. Das kann aber nicht gewährleistet werden, wenn man beiden (vorallem aber dem RA) die Möglichkeit nimmt, sich mit der Intubation auseinander zu setzen. Je nachdem welche Studie man sich da zu Rate zieht, entdeckt man Kontraindikatonen für den LTD, welche bei annähernd 80% der Einsatz mit Intubationsindikation auftreten.
Nichts desto trotz stärke ich die Meinung, das die No-Flow-Time so gering wie möglich gehalten werden muss. Auch das ist meines Erachtens nach eine deutliche Indikation für das regelmäßige Training und vorallem für das Algorithmusdenken, wie es größtenteils bereits in den modernen Rettungsdienst Einzug gehalten hat. Auch hier gibt es Studien, die angeblich beweisen, das der RA "zu doof ist" zu intubieren, ums mal salopp auszudrücken. Das ist mit Sicherheit topographisch unterschiedlich, aber in wie weit der niedergelassene Internist sicherer intubieren kann, ist denke ich kaum einer Diskussion wert. Hier sei wieder die Erfahrungsgleichung genannt.
Ich für mich erhebe den Anspruch mir meine 70-80 Intubationen im Jahr in freiwilligen Klinikpraktika und in der Präklinik zu holen. Demnach ist der LTD für mich eine option als second-Airway und liegt bei jeder RSI griffbereit.
****aza Mann
3.096 Beiträge
Um's kurz zu machen:
1) nach vasovagaler Synkope ist eine kompensatorische Überregulation mit vorübergehender Hypertonie nicht behandlungsbedürftig. Und
2) Nitro hat ohnehin keine entsprechende Zulassung. Nitro ist nicht zuletzt aufgrund der einfachen Anwendung und der vermeintlichen Kontrollierbarkeit eines der am häufigsten verwendeten "Notkompetenz-Medikamente" - hat aber für Hypertensionen, hypertensive Krisen etc schlicht keine Zulassung. Im Fall der Fälle eine Notkompetenz geltend zu machen und dann auch noch einen off-label-use zu begründen... da hat man den Prozess schon vor Beginn verloren.

Zum Larynxtubus: Wenn man ihn als Alternative zur endotrachealen Intubation sieht, gibt's sicher Diskussionsbedarf. Als Alternative zur Maskenbeatmung im Rahmen des ACLS ist er hervorragend - selbst bei Laien liegt er in über 95% der Fälle korrekt.

Aber unabhängig von der Invasivität oder der Bedeutung der Maßnahme: Bei der Diskussion um die Notkompetenz geht es ohnehin nur um indizierte Maßnahmen, die der jeweilige RA beherrscht - egal ob es eine Notfall-Thorakotomie oder eine Kopfschmerztablette ist... das ist ja das Absurde: die Freundin darf ne Paracetamol aushändigen, der RA darf es nicht. Der Laie am Bahnhof darf den AED benutzen, der RA darf das nur, wenn er auf dem Gerätetyp eingewiesen wurde - muß er im Zweifelsfall einen Schaulustigen bitten, den Knopf zu drücken?
*****784 Paar
560 Beiträge
Die Aussage zu den Larynxtuben gilt für den Durchschnitts-RA. War schon in vielen Bereichen Deutschland unterwegs und habe dort sehr unterschiedliche Kenntnis- und Fertigkeitsstände erlebt. Der RA, der regelmässig 70-80 Intubationen in der Klinik macht dürfte die Ausnahme sein, leider...Es soll sogar Rettungsdienstbereiche geben, da wird der NEF zumindest von RA mit Anästhesiepflegequalifikation besetzt, die zum grössten Teil grosse Intubationserfahrungen haben. Und auch für in der Intubation ungeübte Ärzte (was meiner Meinung nach im Notarztdienst zwar nicht vorkommen dürfte, jedoch immernoch mehr Regel als Ausnahme darstellt) würden von der korrekten Handhabung des LTD/LTS profitieren.
*******k_bw Mann
23 Beiträge
Also ich fahre selbst in einem Bereich, in dem der Notarzt gerne auf sich warten lässt. Und auch bei uns ist es oft so, dass schon alles erledigt ist bis der Arzt eintrifft, allerdings wird bei Medikamentengabe Zurückhaltung geübt.
Meines Erachtens muss nun eben einfach eine Novellierung des RA-Gesetztes kommen, welche ja auch schon ewige Zeiten ein Thema ist.
3 Jahre Ausbildung wie in einem richtigen Ausbildungsberuf mit Ausbildungsvergütung, entsprechende Kompetenzen incl. Medikamentengabe und vllt ein Verfahren wie in der Schweiz: Hier kann der Diplom-Rettungssanitäter im Zweifelsfall jederzeit einen Arzt im Krankenhaus die Situation schildern und kann mit dessen okay sogar BTM's geben.
Dies hätte noch einen anderen nutzen: Das Geld was ins NEF's investiert wurde, könnte dann in RTW's oder eben die Schulung der RTW-Besatzung fließen. Somit hätte man eine flächendeckendere und hochqualifizierte RTW-Abdeckung.
*****784 Paar
560 Beiträge
Dem stimme ich voll zu! Es muss ein richtiger Ausbildungsberuf werden incl. Ausbildungsvertrag und entsprechender Ausbildungsvergütung. Idealerweise mit einer bundeseinheitlichen Prüfung, sodass der Abschluss auch vergleichbar ist. Wichtig wäre auch, dass Praktika auch solche sind, d.h. ein richtiges Mentorprinzip mit Praxisanleitern und auch eine richtige Praktikantenfunktion (also nicht direkt 2. Mann sondern viel Zeit für Fragen und Lernen), sowohl in der Klinik als auch auf der Rettungswache.
****aza Mann
3.096 Beiträge
Die Fakten werden sich von selber schaffen und der Gesetzgeber wird seine Vorschriften der Realität anpassen müssen: Es wird weniger Notärzte geben.
Die Zusatzbezeichnung "Arzt für Notfallmedizin" ist ohnehin in der absoluten Minderheit. Wozu soll man sich auch den Stress der Weiterbildung mit abschließender Prüfung vor der Ärztekammerkommision machen, wenn zur Abrechnung die im Schnellkurs belegte "Fachkunde Rettungsdienst" mit ein paar Mitfahrten auf dem NEF ausreicht. Allerdings kollidiert das Arbeitszeitgesetz seit einiger Zeit selbst mit diesem schnellen Weg zum Notarzt. Da angestellte Ärzte nun nämlich bestimmte Pausen- bzw. Höchstarbeitszeiten einhalten müssen, können sie nicht einfach so nach Dienstschluss aufs NEF aufspringen und ihre Fahrten zusammenbekommen... der Notarzt-Nachwuchs tut sich schwer. Insofern macht es unausweichlichen Sinn, Kompetenzen auf die RAs zu verlagern.
*******1967 Paar
149 Beiträge
Nach über 20 jahren im Rettungsdienst, in verschiedenen Bundesländern, in verschieden organisierten RD-Bereichen ist es für mich keine Frage, dass eine Regelkompetenz für den RA her muss.

Genau so wie die 3.jährige Ausbidlung und klar geregelte Ausbidlungs- und Prüfungsinhalte.

Würde nun zum 1.1. der Gold-RA eingeführt werden , was passiert mit den bis dahin ausgebildeten RA's ? Eine Überleitung wie vom RS zum RA wird es dann sicher nicht geben. Eine Zusatzprüfung ? Noch mal 6 Monate auf die Schulbank ? Oder 2 Klassengesellschaft? Die Rettungsdienstgesetzte würden dann einen Gold-RA und einen RS auf den Autos vorschreiben ( zum Fahren muss man ja kein RA sein). Also würde eine komplette Berufsgruppe in der Luft hängen. Das wären die berufspolitischen Problem.

Dann kommen die "Standesbedenken" der Ärzte dazu. Welchen Stand die Ärzte Lobby hat in Deutschland muss ich keinem erzählen. Es wird also - Notarztmangel hin oder her- kein Entgegenkommen dieser Gruppe geben. Wenn die KV für jeden Notarzteinsatz der "nur für Schmerzbekämpfung oder Glukosegabe" alarmiert wurde, 100 € zahlen muss, was meint ihr wie schnell es dann heisst..das kann ein RA auch...und viel Billiger..fg.
Einheitlichkeit...
...ist das große Thema in der Ausbildung. Jede Schule legt andere Schwerpunkte, andere Prüfungskriterien an und schafft somit auch jeweils eine andere Qualität von RA. Das macht es unglaublich schwer eine Wissensbasis zu finden, auf der der Gesetzgeber aufbauen kann.
Und statt das zu unterstützen, werden Verfahren zur Sicherstellung von Mindestanforderungen eher torpediert als unterstützt. Wenn ich überlege mit wieviel Hohn unser Kreis belegt wurde, als er Einstellungstests eingeführt hat... Naja, dafür weiß unser ÄLRD auf was er sich zumindet bei den neuen Mitarbeitern verlassen kann.

Kurzer Einwand zum Thema Nitro:
"Offlabel-Use kann unter Umständen rechtlich ungahndet bleiben, wenn diese Verwendung außerhalb der vom Hersteller benannten Indikation gebräuchlich ist." So in einem Fachartikel gelesen, welcher expliziet Nitro bei Hypertonie, Nitro zur besseren Venendarstellung und Berotec zur Tokolyse aufführte.
Im Übrigen sind Nitrate das einzig wirklich wirksame Mittel gegen hohe Diastolen, so gesehen sind Nitrate also bei Hypertonie NICHT kontrindiziert, der Hersteller von Nitrolingual hat dies allerdings nicht in den Wirkkatalog (und damit die Zulassungsstudie) seines Präparats übernommen.
Interessant find ich die Aspekte, die du aufführst aber alle mal. Ich hatte in ganz andere Richtungen gedacht. Und das zeigt überdeutlich, dass Medizin halt einfach nicht nach dem wenn-dann-Prinzip funktioniert. Das nötige Wissen um Vorgänge im Körper ist unabdingbar und verlangt vorallendingen Verständniswissen, zumindest meiner Meinung nach. Genau in diesem Aspekt kollidiert das "Telefonbuchauswendiglernen" des klassischen Medizinstudiums und Lehrgängen diverser RA-Schulen mit der Realität des Alltags. Widerspricht aber auch in gewisser Weise den algorithmusbasierten Systemen...
Kleine Anekdote aus dem gestrigen Dienst:
Pat. mit akutem Vorderwandinfarkt im kardiogenen Schockgeschehen (RR 70/nicht messbar), Puls 48 arr. "Geben wir 5 Beloc, wegen kardioprotektiv"...
Mir sind die Ampullen spontan ausgegangen *g*


Mein Fazit in der Diskussion bisher:
RA brauchen bessere, geregelte und gleiche Ausbildung.

Ich möchte auch betonen, dass ich mich nicht gegn ein Notarztsystem wehre. Er darf gerne rauskommen, aber
1) wenn ich ihn brauche, und nicht weil ein Stichwort das mal irgendwann so gesagt hat, dass da immer....blabla
2) wenn NOTARZT draufsteht, dann erwarte ich eigentlich eher einen Facharzt für Notfallmedizin, der auch wirklich eine Bereicherung des Wissens des Teams vor Ort ist. Vorallem sollte NOTARZT nicht gleich NOT ARZT sein, um mal einen kleinen ziemlich miesen Anglizimus zu bemühen.
*****784 Paar
560 Beiträge
Das Thema Stichwort-Alarmierung ist ein ganz anderes heisses Eisen...Hypoglycämien sind meines Erachtens klare RTW-Indikationen. Und wenn der Patient es erfordert oder man keine Venen findet kann ein NEF nachbestellt werden. Ebenso siehts beim Apoplex oder diversenen Notfällen in Krankenhausnähe aus. Bei uns kommts vor, dass wir ca. 20 km zu einem gemeldeten ACS fahren weil der eigentlich zuständige NEF nicht zur Verfügung steht. Soweit kein Problem. Lustig wirds aber, wenn die Einsatzstelle sich ca. 500m Fahrweg vom nächsten HKL entfernt ist und der RTW 20 min vor ort wartet bis wir da sind. Wenn er aber, was ich völlig richtig finde, alleine losfährt und für de Patienten u.U. wertvolle Ischämiezeit gewinnt, wird die Besatzung spätestens in der ZPA/ICU von den ärztlichen Kollegen zur Schnecke gemacht.

Ich tendiere für viele Veräderungen. Am dringensten wären :
• bundesweit einheitliche Ausbildungen und Prüfungen
• 3 Jahre Ausbildung nach geregelten Curricula
• gescheite Ausbildungsvergütung
• Abschaffung der Notkompetenz
• Einführung einer erweiterten Regelkompetenz mit mehr Rechten aber auch mehr Eigenverantwortung
• bessere Alarmierungsroutinen


Abgesehen davon müste man auch unter den Notärzten bessere Auswahlen treffen. Aber momentan ists leider so, dass einzelne NEF-Standorte sogar abmelden müssen, weil sie keine Ärzte haben. Die nehmen dann auch nicht-deutschprechende Kollegen ohne erwiesene notfallmedizinische Expertise...
*******sa52 Frau
651 Beiträge
ok,
ich arbeite seit über dreissig jahren in der anästhesie,
meine ehrliche meinung: erstversorgung des patienten ist das wichtigste,
ich bin der meinung, dass rettungsassistenten alle massnahmen ergreifen sollten, die sie auch beherrschen, aber dafür sind meiner meinung nach mehr praktikas notwendig,
meiner meinung nach regelmäßiges üben der maskenbeatmung und intubation
regelmäßiges üben eine viggo zu platzieren,
meine erfahrung mit rettungassistenten: hast schon mal ne nadel gelegt????????ls im plan vorgeschrieben, patient hat super venen, RA sticht mehrmals daneben, ok, kann mir auch passieren, aber ich schätze halt mal ehrlichkeit, ich geb jedem gerne tipps,
denn meiner meinung nach kommts in der erstversorgung auf sekunden an, wir können nur noch versuchen zu retten, was noch zu retten is
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